Weitere positive Entscheidung für Käufer beim Verbrauchsgüterkaufvertrag/Dieselgate/Abgasskandal bei VW & Co.
Das LG Regensburg stützt in einer aktuellen Entscheidung die Rechte des Verbrauchers im Abgasskandal bei VW & Co. Es bestätigte in einem Urteil, dass die Manipulationssoftware einen Mangel im Sinne des § 434 BGB darstelle und dem Verbraucher das Recht auf Nacherfüllung (§ 439 BGB) zustehe. Dabei sei der Verbraucher grds. frei in seiner Wahl
WeiterlesenRücktritt vom Kaufvertrag/Dieselgate – (LG München I, Urteil vom 14.04.2016 – 23 O 23033/15)
Das LG München erkannte in der vorstehenden Entscheidung, dass eine Software, die den tatsächlichen Stickoxidausstoß eines Dieselmotors verschleiert, einen Mangel i.S.d. § 434 BGB darstellt. Dieser Mangel ist nach Auffassung des LG München I auch erheblich (§ 323 V BGB). Diese Entscheidung zeigt, dass Verbraucher, auch in Deutschland, gegen die Software-Manipulation ihres Dieselmotors gerichtlich mit
WeiterlesenGeschwindigkeitsmessungen erfolgreich angreifen
Geschwindigkeitsmessungen mit dem Messgerät LEIVTEC XV3 können erfolgreich angegriffen werden. Das Messgerät LEIVTEC XV3 kann seine Qualifikation als standardisiertes Messverfahren verlieren, wenn ein zu langes Verbindungskabel zwischen Bedieneinheit und Recheneinheit verwendet wurde. Aufgrund dieses Fehlers wurden bereits sämtliche Bußgeldverfahren vor dem AG Jülich eingestellt und von dem AG Zeitz ein Toleranzabzug in Höhe von 20% gewährt. Bei der Prüfung
WeiterlesenVerkehrsschild „Ende der Autobahn“ ordnet keine Geschwindigkeitsbegrenzung an
Im Beschluss des OLG Hamm vom 24.11.2015 (5 RBs 34/15) wurde festgestellt, dass das Verkehrsschild „Ende der Autobahn“ lediglich anzeigt, dass die besonderen Regeln für Autobahnen nicht mehr gelten. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung wird durch das Schild hingegen nicht angeordnet. In dem Fall fuhr der Betroffene von der A 52 in Essen-Haarzopf ab und wurde mit
WeiterlesenVW Abgasskandal nimmt Fahrt auf, wir beraten Sie über Ihre Ansprüche
Der VW Skandal geht in die nächste Runde. In den USA haben die zuständigen Behörden die Nachbesserungsvorschläge des VW-Konzerns offenbar abgelehnt. In Deutschland sind ebenfalls Tausende Autofahrer betroffen, die ein Auto des Konzerns, also einen VW, Audi, Skoda bzw. Seat fahren, der den „Betrugsmotor“ EA 189 (1,6 l bzw. 2,0 l TDI) fahren. VW als
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