Arbeitszeugnis - Ziegler & Kollegen
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Arbeitszeugnis

In einem Arbeitszeugnis wird dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber der Verlauf des Arbeitsverhältnisses bescheinigt. Der Arbeitnehmer hat nach deutschem Arbeitsrecht Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses.

Umfang des Zeugnisses, Zeitpunkt der Zeugniserteilung

Man unterscheidet hinsichtlich des Umfangs des Arbeitszeugnisses zwischen einfachem und qualifizierten Arbeitszeugnis. Des Weiteren gibt es ein Zwischenzeugnis, welches während des Laufs des Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird sowie ein Abschlusszeugnis nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein gutes Arbeitszeugnis ist für den Arbeitnehmer sehr wichtig für sein späteres berufliches Fortkommen.

Einfaches Arbeitszeugnis

Das einfache Arbeitszeugnis regelt nur die Basisdaten des Arbeitsverhältnisses, es enthält also keine Leistungs- und Führungsbeurteilung. Es stellt daher die Ausnahme dar und wird nur selten ausgestellt, vor allem bei sehr kurzen Arbeitsverhältnissen.

Qualifiziertes Arbeitszeugnis

Das qualifizierte Arbeitszeugnis stellt die Regel dar. Beim qualifizierten Arbeitszeugnis werden nicht nur die Eckdaten des Arbeitsverhältnisses genannt (Beginn und Ende usw.), sondern auch die Einzelheiten  der Tätigkeitsmerkmale der geleisteten Arbeit und insbesondere die Beurteilung der Leistungen und der Führung des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer wird hier also benotet, insbesondere sein Fachwissen, sein Fachkönnen (Umsetzung des Fachwissens in der Praxis), seine Führung gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern, seine Teamfähigkeit usw.. Von der Qualität der Beurteilung des Mitarbeiters im Arbeitszeugnis hängt entscheidend ab, ob es sich für den Mitarbeiter lohnt, das Arbeitszeugnis einem potenziellen zukünftigen Arbeitgeber im Rahmen einer Bewerbung zu überreichen.

Endzeugnis/Abschlusszeugnis

Ein (qualifiziertes) Endzeugnis oder Abschlusszeugnis wird nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt. Es erstreckt sich auf Führung und Leistung des Arbeitnehmers und soll ihn an seinem beruflichen Fortkommen nicht hindern. Die Skala der möglichen Bewertungen bzw. Benotungen im Arbeitszeugnis reicht dabei von „sehr gut“ bis „ungenügend“. In der Regel werden Bewertungen von „sehr gut“ bis „ausreichend“ vergeben. Dabei sind Benotungen unterhalb der Note „befriedigend“ sicherlich nicht vorzeigbar bei einem potenziellen zukünftigen Arbeitgeber. Streitig ist oft, ob und mit welcher konkreten Formulierung eine sog. Dankens- und Bedauernsformel in das Endzeugnis aufzunehmen ist, wonach der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für seine Leistungen dankt und ihm alles Gute für die Zukunft wünscht. Es sollte auch darauf geachtet werden, wer das Zeugnis unterschrieben hat und welches Austellungsdatum es enthält.

Zwischenzeugnis

Beim Zwischenzeugnis verhält es sich parallel zum Abschlusszeugnis. Der einzige Unterschied ist der, dass dieses Zeugnis auf Anforderung des Arbeitnehmers bereits während des Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird. Die richtige Zeitform ist hier folglich das Präsens, nicht das Perfekt oder Imperfekt.  Der Arbeitnehmer verlangt in der Regel ein Zwischenzeugnis, wenn er sich bewerben möchte oder wenn ein Vorgesetztenwechsel stattfindet und er sicherstellen möchte, dass noch der alte Vorgesetzte, mit dem der Arbeitnehmer jahrelang zusammengearbeitet hat, seine Leistungen bewertet. Ist ein Zwischenzeugnis ausgestellt, ist der Arbeitgeber eine gewisse Zeit an die dortigen Bewertungen gebunden. Das Zwischenzeugnis hat also auch eine wichtige Dokumentations- und Beweisfunktion. Das kann später z.B. bei Problemen mit einem neuen Vorgesetzten wichtig werden.

Zeugnissprache, Zeugniscodes

Oft wird von Zeugniscodes oder Zeugnissprache im Arbeitszeugnis gesprochen. Gemeint sind versteckte Formulierungen des Arbeitgebers, die den potenziellen neuen Arbeitgeber quasi zwischen den Zeilen darauf hinweisen sollen, wie gut der Arbeitnehmer wirklich war. Wenn z. B. darauf hingewiesen wird, dass der Arbeitnehmer die ihm übertragenen Aufgaben „im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt hat“, so hört sich das auf den ersten Blick ganz gut an, stellt aber tatsächlich eine mangelhafte Benotung der Leistungen des Arbeitnehmers dar. Ist also Vorsicht geboten und eine fachkundige Überprüfung des Zeugnistextes durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht angezeigt.

Zeugnisberichtigung

Ein Zeugnis, das falsch ist, kann berichtigt werden, darauf hat der Arbeitnehmer Anspruch. Notfalls wird die Berichtigung auf Antrag des Arbeitnehmers vom zuständigen Arbeitsgericht vorgenommen. Das Problem ist allerdings, dass der Arbeitnehmer bei der Beurteilung seiner Leistungen die Darlegungs- und Beweislast dafür trägt, dass er überdurchschnittliche Leistungen abgeliefert hat. Eine überdurchschnittliche Arbeitsleistung ist eine bessere Leistung als befriedigend i. S. d. Notenskala. Daran wird deutlich, dass der Arbeitnehmer hier unter Umständen ein Problem hat, seinen Anspruch auf ein gutes Zeugnis vor dem Arbeitsgericht auch tatsächlich durchzusetzen. Sofern es allerdings um die Beschreibung seiner Tätigkeit geht, gibt es nur richtig oder falsch, so dass es dem Arbeitnehmer mangels Beurteilungsspielraums des Arbeitgebers hier leichter möglich ist, seiner Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Fehlerhaftigkeit des Arbeitszeugnisses zu genügen.

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