VW Abgasskandal nimmt Fahrt auf, wir beraten Sie über Ihre Ansprüche

Der VW Skandal geht in die nächste Runde. In den USA haben die zuständigen Behörden die Nachbesserungsvorschläge des VW-Konzerns offenbar abgelehnt.

In Deutschland sind ebenfalls Tausende Autofahrer betroffen, die ein Auto des Konzerns, also einen VW, Audi, Skoda bzw. Seat fahren, der den „Betrugsmotor“ EA 189 (1,6 l bzw. 2,0 l TDI) fahren.

VW als Entwickler/Hersteller des Motors der Fahrzeuge hat vorsätzlich eine Manipulationssoftware in die betroffenen Fahrzeuge eingebaut. Die Fahrzeuge wurden vermutlich auch mit zu niedrigen Verbrauchswerten beworben. Nach der Rechtsprechung u. a. des Oberlandesgerichts Hamm stellt eine Abweichung von mehr als 10% bei den Verbrauchswerten einen Mangel des Fahrzeugs dar.

Vielen Käufern kam es bei dem Erwerb des Fahrzeugs gerade auf die Umwelteigenschaften des PKW an. Hätten die Käufer gewusst, dass die von VW/Seat/Audi/Skoda angegeben Abgas- und Verbrauchswerte falsch sind, hätten sie das Fahrzeug vermutlich nicht erworben.

Dieser Sachverhalt stellt nach unserem Dafürhalten eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung der Käufer im Sinne des § 826 BGB dar, weswegen die Käufer Ansprüche  auf Schadenersatz direkt gegen VW als Hersteller haben. Daneben bestehen gegen den Verkäufer des Fahrzeugs die üblichen Gewährleistungsansprüche. Aus unserer Sicht ist aber vor allem VW als Hersteller und Einbauer der Manipulationssoftware ebenfalls ein Anspruchsgegner.

Dies scheint auch der neue Vorstandsvorsitzende des Volkswagenkonzerns Matthias Müller spätestens nach der Korrektur seiner Interview-Äußerungen im US-Amerikanischen Rundfunk verinnerlicht zu haben, nachdem er bei der US-Umweltbehörde EPA in dieser Sache (VW-Abgasskandal, an dem Sie als VW-Tochter ebenfalls teilnehmen) vorgeladen wurde. Das KBA ermittelt ausweislich seiner PM vom 10.11.2015 den Sachverhalt auch noch: Mit Bescheid vom 5. November 2015 des KBA wurde schließlich angeordnet, dass unter Aufsicht des KBA zu allen betroffenen Fahrzeugmodellen die Schadstoffemissions- und Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte neu ermittelt werden. Davor untersucht das KBA den gesamten Prozess der Ermittlung dieser Werte bei der Volkswagen AG und seinen Dienstleistern.

Nach unserer Auffassung hat VW den Käufern der betroffenen PKW durch den Einbau des manipulierten Motors EA 189 einen schweren wirtschaftlichen Schaden zugefügt und haftet diesen daher gem. §§ 826, 823 II, 31 BGB, 263 StGB auf Schadenersatz.

Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen als VW Aktionär wegen des skandalbedingt eingebrochenen Aktienkurses der VW-Aktie kommt ebenfalls in Betracht.

Bei Fragen rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne, falls Sie von dem Skandal betroffen sind.