Rücktritt vom Kaufvertrag/Dieselgate – (LG München I, Urteil vom 14.04.2016 – 23 O 23033/15)

Das LG München erkannte in der vorstehenden Entscheidung, dass eine Software, die den tatsächlichen Stickoxidausstoß eines Dieselmotors verschleiert, einen Mangel i.S.d. § 434 BGB darstellt.

Dieser Mangel ist nach Auffassung des LG München I auch erheblich (§ 323 V BGB).

Diese Entscheidung zeigt, dass Verbraucher, auch in Deutschland, gegen die Software-Manipulation ihres Dieselmotors gerichtlich mit Erfolgsaussicht vorgehen und  von ihrem Kaufvertrag zurücktreten können.

Wir beraten Sie gerne in dieser Sache!