Medizinrecht
Im Fachgebiet des Medizinrechts unterstützen und vertreten wir ausschließlich medizinische Leistungserbringer und andere Akteure im Gesundheitswesen (wie z. B. Ärzte*innen aus jeder Fachrichtung, Zahnärzte*innen, Pathologen*innen, Psychotherapeuten*innen, Tierärzte*innen, Apotheker*innen, Kliniken und Krankenhäuser, Pflege- und Reha-Einrichtungen sowie jeweils deren Verbände und Versicherer).
Wir sind insbesondere beratend, begleitend und prozessführend tätig bei:
- der Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen von Patienten (z.B. wegen
behaupteter Behandlungs-, Diagnose-, Aufklärungs- und/oder Befunderhebungsfehler) - Regressansprüchen der Kranken- und Pflegekassen (z. B. in den Fällen einer angeblich
fehlerhaften ärztlichen oder pflegerischen Behandlung). - Beratung zur Schweigepflicht und Herausgabe der Kranken- und/oder Pflegedokumentation
- Delegation/Substitution der medizinischen Behandlungspflege
- Beratung zu Fragen der Behandlungsdokumentation
- Forderungseintreibung
Aufgrund unserer jahrzehntelangen Erfahrung im Bereich des Arztrechtes sind wir in der Lage, uns innerhalb kurzer Zeit auch in hochkomplexe medizinische Sachverhalte einzuarbeiten und diese für das Gericht verständlich und nachvollziehbar darzustellen.
Wir schützen Ihre Interessen, stehen Ihnen nicht nur juristisch, sondern auch menschlich zur Seite und sichern durch Engagement, Authentizität und Spezialisierung die höchste Qualität unserer Arbeit. Wir freuen uns, wenn Sie Ihr Anliegen vertrauensvoll in unsere Hände legen.