
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist ein Teilbereich des bürgerlichen Rechts, zu dem aber auch angrenzende Bereiche des öffentlichen Rechts gezählt werden (etwa im Arbeitsschutzrecht und im Arbeitsförderungsrecht). Das Arbeitsrecht ist demnach die Gesamtheit aller Rechtsregeln, die sich mit der unselbstständigen, abhängigen Arbeit befassen. Es wird im allgemeinen zwischen dem individuellen und dem kollektiven Arbeitsrecht unterschieden.
Das Individualarbeitsrecht befasst sich mit dem Verhältnis Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das Kollektivarbeitsrecht befasst sich mit Gewerkschaften und Betriebsräten auf der einen, Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite. Eine einheitliche Kodifizierung des Arbeitsrechts existiert nicht.
Betriebliche Altersversorgung
Bei der betrieblichen Altersversorgung handelt es sich um die wichtigste Sozialleistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Das Betriebsrentenrecht ist vor allem, aber nicht ausschließlich im Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung geregelt (BetrAVG).