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Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist ein Teilbereich des bürgerlichen Rechts, zu dem aber auch angrenzende Bereiche des öffentlichen Rechts gezählt werden (etwa im Arbeitsschutzrecht und im Arbeitsförderungsrecht). Das Arbeitsrecht ist demnach die Gesamtheit aller Rechtsregeln, die sich mit der unselbstständigen, abhängigen Arbeit befassen. Es wird im allgemeinen zwischen dem individuellen und dem kollektiven Arbeitsrecht unterschieden.

Das Individualarbeitsrecht befasst sich mit dem Verhältnis Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das Kollektivarbeitsrecht befasst sich mit Gewerkschaften und Betriebsräten auf der einen, Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite. Eine einheitliche Kodifizierung des Arbeitsrechts existiert nicht.

Kündigung im Arbeitsrecht

Die Kündigungsfrist für die ordentliche Kündigung kann sich vor allem aus dem Arbeitsvertrag der Parteien ergeben. Im Arbeitsvertrag können grundsätzlich auch gleich lange Fristen für die Kündigung des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers vereinbart werden.

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Kündigung

Grundsätzlich ist das Arbeitsverhältnis ordentlich zu kündigen, d. h. unter Einhaltung der vereinbarten, tariflichen oder gesetzlichen Kündigungsfrist. Die gesetzlichen Kündigungsfristen ergeben sich aus § 622 BGB.

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Betriebliche Altersversorgung

Bei der betrieblichen Altersversorgung handelt es sich um die wichtigste Sozialleistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Das Betriebsrentenrecht ist vor allem, aber nicht ausschließlich im Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung geregelt (BetrAVG).

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Befristeter Arbeitsvertrag

Ein Arbeitsverhältnis kann unbefristet abgeschlossen werden oder auf bestimmte Zeit. Bei letzterem spricht man von befristetem Arbeitsvertrag. Das Arbeitsverhältnis ist dann auf die Dauer der Befristung fest abgeschlossen.

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Arbeitszeugnis

In einem Arbeitszeugnis wird dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber der Verlauf des Arbeitsverhältnisses bescheinigt. Der Arbeitnehmer hat nach deutschem Arbeitsrecht Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses.

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Abmahnung

Die Abmahnung im Arbeitsrecht ist die Aufforderung an den Vertragspartner, ein vertragswidriges Verhalten unverzüglich zu beenden, verbunden mit der Warnung, dass im Wiederholungsfall der Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet ist.

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Abfindung

Meist streiten die Parteien bei einem Aufhebungsvertrag oder bei Vergleichsgesprächen im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses vor dem Arbeitsgericht über die Zahlung einer Abfindung und über deren Höhe.

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