Weitere positive Entscheidung für Käufer beim Verbrauchsgüterkaufvertrag/Dieselgate/Abgasskandal bei VW & Co.

Das LG Regensburg stützt in einer aktuellen Entscheidung die Rechte des Verbrauchers im Abgasskandal bei VW & Co.

Es bestätigte in einem Urteil, dass die Manipulationssoftware einen Mangel im Sinne des § 434 BGB darstelle und dem Verbraucher das Recht auf Nacherfüllung (§ 439 BGB) zustehe. Dabei sei der Verbraucher grds. frei in seiner Wahl der Art der Nacherfüllung. Das heißt, der Verbraucher könne selbst entscheiden, ob er ein neues gleichartiges und -wertiges Fahrzueg haben wolle oder ob er die Nachbesserung seines Pkw wünsche.

Das sind gute Nachrichten für die vom Abgasskandal bei VW/Seat/Skoda/Audi & Co betroffenen Verbraucher. Wir nehmen uns gerne Ihrer Sache an und beraten und vertreten Sie bei Problemen mit Ihrem KFZ mit „Schummelmotor“.