
Unsere Rechtsgebiete
Die fachlich fundierte Rechtsberatung, insbesondere die effektive gerichtliche und außergerichtliche Vertretung unserer Klienten sowie die Transparenz bei der Sachbearbeitung sind die Leitlinien unseres Handelns. Deswegen decken wir auch nicht jedes Rechtsgebiet ab, sondern haben uns auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert.
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist ein Teilbereich des bürgerlichen Rechts, zu dem aber auch angrenzende Bereiche des öffentlichen Rechts gezählt werden (etwa im Arbeitsschutzrecht und im Arbeitsförderungsrecht). Das Arbeitsrecht ist demnach die Gesamtheit aller Rechtsregeln, die sich mit der unselbstständigen, abhängigen Arbeit befassen.
Kapitalmarktrecht
Das Kapitalmarktrecht beschäftigt sich mit den Rechtsproblemen des Kapitalmarkts. Eine gemeinsame Regelung des Kapitalmarktrechts in einem Kapitalmarktgesetz gibt es nicht. Es bestehen vielmehr zahlreiche einzige Gesetze, die sich mit kapitalmarktrechtlichen Regelungen beschäftigen.