Bundesgerichtshof spricht Darlehensnehmern hohe Nutzungsentschädigung nach Widerruf zu
Der Bundesgerichtshof hat am 22.09.2015 die von Verbraueranwälten vertretene Auffassung bestätigt, dass Darlehensnehmer nach Widerruf im Rahmen der Rückabwicklung grundsätzlich einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung in Höhe des Verzugszinssatzes haben. Damit hat er die Rechte der Verbraucher bei Widerruf des Darlehensvertrages wegen falscher Widerrufsbelehrung entscheidend gestärkt. (mehr …)