Ziegler & Kollegen erstreitet Rückabwicklung von Darlehensverträgen gegen Sparda Bank West nach Widerruf vor dem Landgericht Düsseldorf

Das Landgericht Düsseldorf hat die Sparda Bank West eG. in einem von unserer Kanzlei vertretenen Fall zur Rückabwicklung mehrerer, im Juli 2010 geschlossener Verbraucherdarlehensverträge verurteilt.

Interessant ist bei der Entscheidung, dass sich das Gericht dabei auf eine Fehlerhaftigkeit der Belehrung über die Rechtsfolgen des Widerrufs gestützt hat. Es sei zwar umstritten, ob überhaupt über die Widerrufsfolgen belehrt werden müsse, so das Landgericht. Wenn jedoch belehrt werde über die Folgen des Widerrufs, dann dürfe die Belehrung nicht einseitig nur über die Pflichten des Darlehensnehmers belehren.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

LG Düsseldorf 10 O 120/15 vom 04.12.2015

Gregor Ziegler, Fachanwalt für Bankrecht, Duisburg