Ziegler & Kollegen erstreitet für Arbeitnehmer zusätzliche Abfindungszahlung vor dem Bundesarbeitsgericht
Am 13.10.2015 haben wir für einen unserer Mandanten vor dem Bundesarbeitsgericht eine erhöhte Sozialplanabfindung gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber erstritten.
Nach dem Arbeitsgericht und dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf ist auch das Bundesarbeitsgericht der von uns vertretenen Auslegung des Sozialplans gefolgt und hat unserem Mandanten einige tausend Euro mehr an Sozialplanabfindung zuerkannt. Die gegenteilige Auffassung des LAG München, welches in gleich gelagerten Fällen der Gegenargumentation des Arbeitgebers gefolgt war, wurde vom Bundesarbeitsgericht verworfen.
Oft sind Sozialpäne unklar oder zweideutig formuliert und es entstehen Auslegungsspielräume, die wir für unsere Mandanten nutzbar machen.
19.10.2015, Gregor Ziegler, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Duisburg