Widerrufsrecht für (Alt-) Darlehensverträge erlischt voraussichtlich im Juni 2016

Die Bundesregierung hat am 27. Januar 2016 beschlossen, dass das Widerrufsrecht für Darlehensverträge aus der Zeit zwischen November 2002 bis Juni 2010 auslaufen wird. Es soll mit dieser Maßnahme Rechtssicherheit geschaffen werden.

Es wird danach ein fester Zeitpunkt – der 21. Juni 2016 – bestimmt, nach dem Kreditnehmer den Widerruf nicht mehr erklären können. Anlass ist die Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie, die derzeit im Bundestag beraten wird und die im März 2016 in Kraft treten soll.

Für alle Darlehensnehmer, die ihren Darlehensvertrag aus diesem Zeitraum auf Widerruflichkeit prüfen lassen wollen, besteht daher nun dringender Handlungsbedarf.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Gregor Ziegler aus Duisburg, der schon unzählige Belehrungen geprüft, Vergleiche mit den Banken geschlossen und Widerrufsprozesse geführt hat, bietet eine telefonische Ersteinschätzung der Erfolgschancen zum Widerruf innerhalb von 48h nach Eingang der Vertragsunterlagen per Mail unter info@baaux9x.myraidbox.de