Langericht Berlin: Widerrufsbelehrung der DKB undeutlich
Das Landgericht Berlin hat am 15.01.2016 in einer mündlichen Verhandlung die Auffassung vertreten, die von der DKB in einem Darlehensvertrag unseres Mandanten verwendete Widerrufsbelehrung sei nicht deutlich genug hervorgehoben, was zu einer nicht ordnungsgemäßen Belehrung führe. Eine Verwirkung des Widerrufsrechts unseres Mandanten wurde abgelehnt, so dass der Darlehensvertrag auch Jahre nach seinem Abschluss noch widerrufen werden konnte, so das LG Berlin.