Landgericht Bonn verurteilt DSL-Bank zur Rückabwicklung nach Widerruf

In einem von unserer Kanzlei geführten Rechtsstreit gegen die DSL Bank hat das Landgericht Bonn die Bank am 06.05.2016 zur Rückabwicklung des im September 2004 geschlossenen Darlehensvertrags verurteilt. Es ging in dem Verfahren vor allem um die Frage, ob die Belehrung noch hinreichend mit dem damals gültigen Muster für eine Widerrufsbelehrung übereinstimmte. Das verneinte das LG Bonn, weswegen sich die DSL Bank nicht auf Vertrauensschutz berufen konnte und der Widerruf unseres Mandanten aus dem Jahr 2014 nicht verfristet war.

Die DSL Bank wird unserem Mandanten nun alle bereits geleiteten Zahlungen zurückerstatten müssen zuzüglich Nutzungsersatz, der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bis zu 5 Prozentpunkte über dem Basiszins betragen kann.

Das Widerrufsrecht für alle Verträge bis 10.06.2010 endet am 21.06.2016.