Widerrufsrecht für Verträge nach dem 10.06.2010 bis 13.06.2014: Kostenlose Ersteinschätzung Erfolgschancen

Das Widerrufsrecht für alle Verbraucherdarlehensverträge zwischen dem 01.11.2002 und dem 10.06.2010 endet am 21.06.2016. Bis zu diesem Tag musste der Widerruf des Kreditvertrages der Bank zugegangen sein, ansonsten ist er verfristet.

Verträge, die nach dem 10.06.2010 und bis zum 13.06.2014 abgeschlossen wurde, können auch nach dem 21.06.2016 noch geprüft und ggfls. widerrufen werden.

Wir prüfen ihre Erfolgschancen auf Widerruf. Die erste Einschätzung der Aussichten ist für Sie kostenlos.

Schicken Sie und einfach ihre Vertragunterlagen per Mail oder Post (in Kopie) und vereinbaren Sie mit unserem Sekretariat einen kurzfristigen telefonischen Besprechungstermin. Laufende Fristen können wegen der Vielzahl von Anfragen erst nach Mandatsannahme notiert und überwacht werden.

Anschließend können Sie uns dann gerne  kontaktieren und ggfls. mandatieren für die weitere Korrspondenz mit der Bank mit dem Ziel der Erzielung einer Einigung oder – soweit nötig – der Klageerhebung.

Fachanwalt für Bankrecht Gregor Ziegler aus der Kanzlei Ziegler & Kollegen aus Duisburg hat schon mehrere hundert Verträge geprüft, zahllose außergerichtliche und gerichtliche Vergleiche mit den Kreditinstituten geschlossen und Prozesse auf Rückabwicklung der Darlehensverträge vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten im gesamten Bundesgebiet geführt. Wir beraten und vertreten Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet.