Landgericht Bonn: DSL Bank muss Vertrag rückabwickeln

Das Landgericht Bonn hat in einem von uns gegen die DSL Bank (ein Geschäftsbereich der Postbank) geführten Verfahren auf Rückabwicklung des Darlehensvertrages nach Widerruf in der mündlichen Verhanddlung Mitte April klar zu erkennen gegeben, dass es die Widerrufsbelehrung der DSL Bank für fehlerhaft hält und der Vertrag daher rückabgewickelt werden muss.

Eine Verwirkung des Widerrufsrechts lehnte das Gericht dabei ebenso ab wie eine unzulässige Rechtsausübung.

Ein Urteil wird demnächt verkündet.

Das Widerrufsrecht für alle Verträge zwischen dem 01.11.2002 und dem 10.06.2010 endet am 21.06.2016.

Es ist daher Eile geboten für alle, die ihren Vertrag jetzt noch auf Widerrufbarkeit prüfen lassen wollen.