Landgericht Berlin bestätigt Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages mit der DKB Bank
Das Landgericht Berlin hat am 11.12.2015 in einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren festgestellt, dass der zwischen unseren Mandanten und der DKB geschlossene Kreditvertrag aufgrund des von uns ausgesprochenen Widerrufs rückabzuwickeln ist.
Das Landgericht Essen, bei dem der Fall zuvor anhängig war, hatte die Widerrufsbelehrung noch für ordnungsgemäß erachtet. Daraufhin hatten wir die Verweisung des Rechtsstreits an das Landgericht Berlin beantragt.
An der Entwicklung dieses Verfahrens kann man ablesen, wie wichtig die fachkundige Begleitung solcher Widerrufsverfahren durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist.