Kreditwiderruf: Bundesgerichtshof gibt wichtige Hinweise zur Rückabwicklung

In einem erst jetzt veröffentlichten Beschluss vom 12.01.2016 hat der Bundesgerichtshof (BGH) nicht nur mitgeteilt, wie der Streitwert und damit das Prozesskostenrisiko bei einer Widerrufsklage der Darlehensnehmer gegen die Bank zu bemessen ist.

Gericht äußert sich zu Details der Rückabwicklung

Er hat vielmehr darüber hinaus erkennen lassen, wie nach seiner Auffassung nach Widerruf die Rückabwicklung zu erfolgen hat. Danach erhalten die Darlehensnehmer nicht nur alle auf das Darlehen geleisteten Zahlungen zurück, sondern auch Nutzungsersatz auf alle Zahlungen (und nicht nur auf den Zinsanteil, wieviele Banken und auch Gerichte bislang meinten).

Die Bank hingegen kann Nutzungsersatz von den Kunden für die Zurverfügungstellung des Kapitals nur aus der jeweiligen Restschuld verlangen. Der BGH wörtlich:

„Dass der Verbraucher damit – jedenfalls  in Teilen – so gestellt wird, als habe er eine verzinsliche Wertanlage getätigt, kann für die Vergangenheit nicht ohne gesetzgeberischen Auftrag korrigiert werden.“

Was kommt für den Darlehensnehmer dabei heraus?

Die Berechnung des BGH führt, sowohl auf der Basis eines Zinssatzes von 5, als auch 2,5 Prozentpunkten über Basiszins zu besonders günstigen Ergebnissen für erfolgreich widerrufende Darlehensnehmer. Rechtsanwalt Gregor Ziegler als Fachanwalt für Bankrecht kann Ihnen Ihren Rückabwicklungsvorteil anhand dieser Rechtsprechung ausrechnen.
Gerne führen wir in Ihrem Fall eine Prüfung auf Widerruf und Berechnung nach der neuen BGH-Rechtsprechung durch.