Kreditwiderruf: Bundesgerichtshof gibt wichtige Hinweise zur Rückabwicklung
In einem erst jetzt veröffentlichten Beschluss vom 12.01.2016 hat der Bundesgerichtshof (BGH) nicht nur mitgeteilt, wie der Streitwert und damit das Prozesskostenrisiko bei einer Widerrufsklage der Darlehensnehmer gegen die Bank zu bemessen ist.
Gericht äußert sich zu Details der Rückabwicklung
Er hat vielmehr darüber hinaus erkennen lassen, wie nach seiner Auffassung nach Widerruf die Rückabwicklung zu erfolgen hat. Danach erhalten die Darlehensnehmer nicht nur alle auf das Darlehen geleisteten Zahlungen zurück, sondern auch Nutzungsersatz auf alle Zahlungen (und nicht nur auf den Zinsanteil, wieviele Banken und auch Gerichte bislang meinten).
Die Bank hingegen kann Nutzungsersatz von den Kunden für die Zurverfügungstellung des Kapitals nur aus der jeweiligen Restschuld verlangen. Der BGH wörtlich: