Wieder keine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Frage der Verwirkung des Widerrufsrechts

Die für heute anberaumte Verhandlung vor dem Bankrechtssenat des Bundesgerichtshofs (BGH) ist abgesagt worden. Der Termin findet nicht statt, weil die beklagte Bank die Revision zurückgenommen hat. Deshalb kann der BGH in der Sache nicht entscheiden.

Die Kläger (Darlehensnehmer) hatten in beiden Vorinstanzen beim Land- und Oberlandesgericht Stuttgart gewonnen. Streitig war in dem Prozess auf Rückzahlung geleisteter Vorfälligkeitsentgelte u.a., ob das Widerrufsrecht der Kläger nicht verwirkt war. Das hatten die Vorinstanzen abgelehnt und die beklagte Bank zur Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung verurteilt.

Die genauen Gründe, die die Bank zur Rücknahme ihrer Revision bewogen haben, sind nicht bekannt geworden. Offenbar befürchtete die Bank, dass sich der Bundesgerichtshof der Ansicht der Vorinstanzen anschließt, nachdem einige Tage zuvor der 8. Senat des BGH aufschlussreicher verbraucherfreundliche Hinweise zum Thema Verwirkung des Widerrufsrechts gegeben hatte.

Das Widerrufsrecht für Altverträge erlischt am 21.06.2016.