Bundesgerichtshof spricht Darlehensnehmern hohe Nutzungsentschädigung nach Widerruf zu
Der Bundesgerichtshof hat am 22.09.2015 die von Verbraueranwälten vertretene Auffassung bestätigt, dass Darlehensnehmer nach Widerruf im Rahmen der Rückabwicklung grundsätzlich einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung in Höhe des Verzugszinssatzes haben. Damit hat er die Rechte der Verbraucher bei Widerruf des Darlehensvertrages wegen falscher Widerrufsbelehrung entscheidend gestärkt. (mehr …)
WeiterlesenVergleich verhindert Entscheidung des BGH zum Thema Verwirkung des Widerrufsrechts
Der Bundesgerichtshof hat am 19.06.2015 mitgeteilt, dass ein für den 23.06.2015 anberaumter Verhandlungstermin wegen Klagerücknahme nicht stattfinden wird. Dem liegt nach den Verlautbarungen der Prozessparteien ein außergerichtlicher Vergleich zugrunde. Daher kann das höchste deutsche Zivilgericht nun nicht zum Thema Verwirkung entscheiden. Diese Vorgehensweise kann dahingehend gewertet werden, dass das betroffene Kreditinstitut keine streitige Entscheidung des BGH
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