Vergleich verhindert Entscheidung des BGH zum Thema Verwirkung des Widerrufsrechts

Der Bundesgerichtshof hat am 19.06.2015 mitgeteilt, dass ein für den 23.06.2015 anberaumter Verhandlungstermin wegen Klagerücknahme nicht stattfinden wird. Dem liegt nach den Verlautbarungen der Prozessparteien ein außergerichtlicher Vergleich zugrunde. Daher kann das höchste deutsche Zivilgericht nun nicht zum Thema Verwirkung entscheiden. Diese Vorgehensweise kann dahingehend gewertet werden, dass das betroffene Kreditinstitut keine streitige Entscheidung des BGH wollte weil es berechtigten Grund zur Annahme hatte, die Sache zu verlieren, weil der Widerruf des Kreditvertrages durch die Darlehensnehmer offenbar nach Ansicht des BGH nicht verwirkt war.