Widerruf von Darlehensverträgen: Bei Verträgen ab 10.06.2010 weiterhin möglich
Das Widerrufsrecht endete am 21.06.2016? Nicht für Darlehensverträge ab dem 10.06.2010!
Auch nach dem 21.06.2016 besteht ein Widerrufsrecht für Verträge, deren Widerrufsinformation fehlerhaft ist. Einer der häufigsten Fehler ist die Nennung falscher Pflichtangaben zum Darlehen, wie z.B. die Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Dieser Fehler findet sich in Darlehensverträgen nahezu aller deutschen Kreditinstitute. Wenn dann die zuständige Aufsichtsbehörde im Vertragstext dann tatsächlich nicht einml genannt ist, ist der Vertrag auch heute noch widerrufbar. Aus dem Widerruf ergeben sich meistens wirtschaftliche Vorteile in Höhe von einigen Tausend Euro für die Darlehensnehmer.
Rechtsanwalt Gregor Ziegler aus Duisburg, Fachanwalt für Bankrecht, hat eine langjährige Erfahrung speziell in der gerichtlichen Geltendmachung solcher Widerrufsfälle. Die Ersteinschätzung der Erfolgsaussichten ihres Falles ist kostenlos. Falls Sie wissen wollen, wie Ihre Chancen stehen, vereinbaren sie einen persönlichen Besprechungstermin mit Fachanwalt für Bankrecht Gregor Ziegler und bringen Sie die Darlehensvertragsunterlagen mit.