Landgericht Duisburg verurteilt DSL Bank zur Rückzahlung nach Widerruf

Wir haben für 2 von uns vertretene Darlehensnehmer ein neues Urteil gegen die DSL Bank beim LG Duisburg nach Widerruf eines Darlehensvertrags (Immobiliendarlehen) erstritten.

Es ging um den Widerruf zweier Verträge vom 03.01. und 28.02.2006, LG Duisburg, Urteil vom 07.11.2016, Aktenzeichen 3 O 74/16.

Wir haben einen Zahlungsantrag auf Rückzahlung nach Berechnung des Rückabwicklungssaldos gestellt, da die Verträge bereits beendet waren.

Das LG Duisburg folgte unserem Antrag voll und gewährte unseren Mandanten als Nutzungsersatz sogar 5%-Punkte über BZS gem. unserer Berechnung im Prozess. Das ist unsofern ungewöhnlich, als Rückzahlungsklagen im Vergleich zu den überwiegend üblichen Klagen auf Feststsellung der Wirksamkeit des Widerrufs schwieriger sind, weil der klagende Darlehensnehmer die volle Darlegungs- und Beweislast für die Richtigkeit des von ihm eingklagten Rückabwicklungssaldos trägt.

Es bleibt abzuwarten, ob die Bank Berufung gegen das Urteil einlegt. Das ist wohl zu erwarten, denn die Bank hatt argumentiert, sie habe einen viel geringeren Nutzen aus dem ihr von den Darlehensnehmern zur Vergügung gestellten Kapital (Ratenzahlungen) gehabt.

 

14.11.2016 Rechtsanwalt Gregor Ziegler, Duisburg

Fachanwalt für Bankrecht