OLG Koblenz hält Feststellungsklage beim Widerruf eines Darlehensvertrages weiterhin für zulässig
Nachdem der Bundesgerichtshof am 21.02.2017 überraschend Bedenken geäußert hatte an der Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung, dass sich ein laufendes Darlehensvertragsverhältnis durch Widerruf des Kreditvertrages in ein Rückabwicklungsschuldverhältnis umgewandelt hat, hat das Oberlandesgericht Koblenz diese Äußerung des BGH nunmehr in einem Beschluss ausgelegt und gewürdigt für den Fall, dass sich bei der nach Aufrechnung vorzunehmenden
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