OLG Koblenz hält Feststellungsklage beim Widerruf eines Darlehensvertrages weiterhin für zulässig

Nachdem der Bundesgerichtshof am 21.02.2017 überraschend Bedenken geäußert hatte an der Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung, dass sich ein laufendes Darlehensvertragsverhältnis durch Widerruf des Kreditvertrages in ein Rückabwicklungsschuldverhältnis umgewandelt hat, hat das Oberlandesgericht Koblenz diese Äußerung des BGH nunmehr in einem Beschluss ausgelegt und gewürdigt für den Fall, dass sich bei der nach Aufrechnung vorzunehmenden Saldierung der Ansprüche ein Negativsaldo zu Lasten der Darlehensnehmer ergibt.  Dies dürfte bei laufenden Verträgen regelmäßig der Fall sein.

Auch hat das OLG Koblenz eine wortgleiche Widerrufsbelehrung wie in dem Falls des BGH vom 21.02.2017 (PM Nr. 20/2017) für nicht ordnungsgemäß gehalten, weil die beklagte Bank entgegen der Belehrung den klagenden Kreditnehmern nicht die Information über Fernabsatzgeschäfte zur Verfügung gestellt hatte.

Der Beschluss des OLG Koblenz zeigt, dass die vermeintlich verbraucherungünstige Rechtsprechung des BGH bei näherer Betrachtung je nach Lage des Einzelfalls keinen Anlass gibt, an der Zulässigkeit und Begründetheit entsprechender Klagen zu zweifeln.