EuGH: Notwendigkeit der Arbeitszeiterfassung in allen Unternehmen
In seinem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14.05.2019- C-55/18- hat der EuGH gefordert, dass alle Arbeitgeber zukünftig Systeme einrichten müssen, welche die Arbeitszeit der Mitarbeiter klar erfassen. Dies soll dem effektiven Arbeitnehmerschutz dienen.
Hintergrund ist, dass es bei Nichtprotokollierung der Arbeitszeit für den Arbeitnehmer äußerst schwierig bzw. praktisch unmöglich ist, seine Rechte gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen. Ohne ein System, mit dem die tägliche Arbeitszeit eines jeden Arbeitnehmers gemessen werde, könne weder die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden und ihre zeitliche Verteilung, noch die Zahl der Überstunden objektiv und verlässlich ermittelt werden.
Folge dieser Entscheidung ist, dass sich nun der Deutsche Gesetzgeber schnellstmöglich damit beschäftigen muss, wie entsprechende nationale gesetzliche Regelungen auf den Weg zu bringen sind.