EuGH hat entschieden: Beim Thermofenster-Diesel reicht schon Fahrlässigkeit, Ansprüche kostenlos vom Fachanwalt prüfen lassen!
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat gegen die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entschieden, dass Dieselfahrzeuge, bei denen ein Thermofenster eingebaut wurde, von den Käufern schon bei Fahrlässigkeit im Wege des Schadenersatzes zurückgegeb werden können.
Bislang ging dies nach dem Bundesgerichtshof nur bei Vorsatz, was für die Käufer der KFZ schwer zu beweisen war.
Mit dieser Entscheidung des EuGH haben sich die Erfolgschancen von Käufern entsprechender Fahrzeuge deutlich gebessert. Lassen Sie Ihre Ansprüche bei uns von einem Fachanwalt kostenlos prüfen, schicken Sie uns dazu Ihre Unterlagen als pdf per Mail an info@zieglerundkollegen.de und vereinbaren Sie einen telefonischen Termin unter 0203285366.
Freundliche Grüße aus Duisburg und bleiben Sie gesund.
Ziegler & Kollegen, Rechtsanwälte-Notar-Fachanwälte