Dieselskandal VW AG: Verjährung steht unmittelbar bevor

Im Dieselskandal droht für die Geltendmachung etwaiger Schadenersatzansprüche betroffener Autobesitzer nun die Verjährung der Forderungen zum 31.12.2018. Bis dahin muss eine Klage beim zuständigen Gericht eingereicht sein oder eine sonst nach dem Gesetz zulässige Maßnahme der Hemmung der Verjährung getroffen sein.

Aufgrund der starken Arbeitsbelastung und der Weihnachtsferien ab dem 21.12.2018 können wir leider ab sofort keine Mandate mehr zum Thema Abgasskandal VW AG annehmen. Notfalls besteht die Möglichkeit, sich in das Klageregister der Musterfeststellungsklage gegen die VW AG eintragen zu lassen.

Nähere Informationen zum Verfahren finden Sie unter https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Klageregister/Verbraucher/Verfahren_node.html

Häufige Fragen werden hier

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Klageregister/Fragen/FAQ_node.html#faq11632264

beantwortet.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und schöne Feiertage!

Ihre Kanzlei Ziegler & Kollegen aus Duisburg