Dieselskandal: Landgericht Duisburg sieht Schadenersatzpflicht von Volkswagen

Das Landgericht Duisburg hat in einer Verhandlung in einem von uns geführten Verfahren die Auffassung vertreten, dass die Volkswagen AG der von uns vertretetenen Käuferin des Fahrzeugs auf Schadenersatz haftet. Über die Einzelheiten werden wir nach der Urteilsverkündung berichten. Bereits jetzt steht fest, dass viele Käufer von Autos aus dem VW-Konzern, die einen EA 189 – Motor eingebaut haben, noch bis Ende diesen Jahres Ansprüche geltend machen können, danach tritt nach unserer Auffassung Verjährung ein.