Verkehrsrecht: “Blitzer-App“ kann teuer werden

Das OLG Celle hat in der Entscheidung vom 03.11.2015 (2 Ss (OWi) 313/15) bestätigt, dass die Nutzung einer Blitzer-App während der Fahrt verboten ist. Demnach ist der Verbotstatbestand des § 23 Abs. 1b Satz 1 StVO erfüllt, wenn ein Fahrer während der Fahrt ein Mobiltelefon mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert und diese App während der Fahrt aufgerufen ist.