EuGH stärkt Verbraucherschutzrechte bei Fernabsatzverträgen
Mit Urteil vom 23.05.2019, Az. C-52/18, hat der Europäische Gerichtshof erneut die Verbraucherschutzrechte gestärkt. Der entschiedene Fall kommt aus Deutschland und handelt von einem Mann, der sich telefonisch ein fünf Meter mal sechs Meter großes Partyzelt bestellt hatte. Nachdem ihm Mängel an dem gelieferten Zelt aufgefallen waren, kontaktierte er den Verkäufer und forderte diesen auf,
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