Landgericht Frankenthal ruft EuGH zur Frage der Zulässigkeit eines von der Daimler AG in einem Mercedes-PKW verwendeten „Thermofensters“ an

Die 2. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal hat einen Rechtsstreit gegen die Daimler AG ausgesetzt und dem EuGH zur sog. Vorabentscheidung vorgelegt. In dem Verfahren verlangt der Eigentümer eines Mercedes C 220 BlueTEC T-Modell von der Daimler AG die Rückzahlung des Kaufpreises des Fahrzeugs. Er ist der Auffassung, dass eine im Fahrzeug befindliche Steuerungssoftware, die unter anderem temperaturabhängig in die Abgasreinigung eingreift, eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 darstellt.

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