KG Berlin: Sparda Bank Berlin muss Kredit nach Widerruf rückabwickeln

Das Kammergericht Berlin hat Mitte April 2018 in einem von unserer Kanzlei vertretenen Fall in einem Hinweisbeschluss die Auffassung des Landgerichts Berlin bestätigt, dass der von unserer Mandantin ausgesprochene Widerruf des Darlehensvertrages wirksam war und daher der Vertrag rückabzuwickeln ist. Die Sparda Bank Berlin hatte Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Berlin eingelegt. Das Kammergericht Berlin regte nun an, dass die Bank ihre Berufung aus Kostengründen zurücknimmt.