Landesarbeitsgericht Köln vom 01.07.2019: Arbeitgeber müssen auf drohenden Verfall von Urlaub aus vergangenen Jahren aktiv hinweisen
Mit seinem Urteil vom 9.4.2019 (Aktenzeichen: 4 Sa 242/18) hat das Landesarbeitsgericht in Köln entschieden, dass der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers in der Regel nur dann am Ende des Kalenderjahrs erlischt, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor über seinen Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt hat. Der Kläger in dem zu entscheidenden Fall war in der Zeit
Weiterlesen