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Bundesgerichtshof: Widerruf von laufenden (Verbraucher) Darlehensverträgen verwirkt grundsätzlich nicht

Nun ist es endlich entschieden vom höchsten deutschen Zivilgericht: Der Widerruf bei laufenden Kreditverträgen verwirkt grundsätzlich nicht und stellt auch keine unzulässige Rechtsausübung dar. Der u.a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12.07.2016 über die Wirksamkeit eines Widerrufs nach Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags erkannt. Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Kläger schlossen

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