EuGH hat entschieden: Beim Thermofenster-Diesel reicht schon Fahrlässigkeit, Ansprüche kostenlos vom Fachanwalt prüfen lassen!
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat gegen die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entschieden, dass Dieselfahrzeuge, bei denen ein Thermofenster eingebaut wurde, von den Käufern schon bei Fahrlässigkeit im Wege des Schadenersatzes zurückgegeb werden können. Bislang ging dies nach dem Bundesgerichtshof nur bei Vorsatz, was für die Käufer der KFZ schwer zu beweisen war. Mit dieser Entscheidung
Weiterlesen