EuGH am 26.03.2020 zum Widerruf von Verbraucherdarlehen: „Kaskadenverweisung“ führt zum Widerrufsjoker
EuGH hat gestern zum Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen entschieden: Die „Kaskadenverweisung“ in § 492 BGB führt zum Widerrufsjoker. Hunderdtausende Kreditverträge zwischen 2010 und 2016 enthielten im Rahmen der Widerrufsinformation folgendne Passus: „Die Frist beginnt nach Vertragsschluss, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z. B. Angaben zur Art des Darlehens,
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