Kündigungsschutz
Wer sich gegen eine Kündigung seines Arbeitsverhältnisses oder Mietverhältnis schützen will, sollte sich von einem Fachanwalt beraten lassen. Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mietrecht Gregor Ziegler aus Duisburg hilft Ihnen mit einer ersten Einschätzung Ihres Falles unter 01791181654. Und das Beste: Es ist völlig kostenfrei und unverbindlich für Sie! Vereinbaren Sie einen Termin oder schicken Sie
WeiterlesenGekündigt? Jetzt kostenlos vom Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen
Sie haben eine Kündigung ihres Arbeitsvertrages oder Mietvertrages erhalten? Wir helfen Ihnen in dieser schwierigen Situation und bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung durch einen unserer Fachanwälte für Arbeitsrecht bzw. Mietrecht an. Die Erstberatung kann entweder telefonisch unter 0203285366 oder persönlich in unseren Kanzleiräumen in der Duisburger Innenstadt nach vorheriger Terminabsprache erfolgen. Weiterhin gute Gesundheit wünscht
WeiterlesenWann gibt es Kündigungsschutz im Filialbetrieb?
Viele Arbeitnehmer sind in einer Filiale mit weniger als 10 Mitarbeitern eines gößeren Unternehmens tätig. Das Kündigungsschutzgesetz gilt aber erst in Betrieben mit mehr al 10 Mitarbeitern. Kommt es zur Kündigung eines dort beschäftigten Arbeitnehmers stellt sich die Frage, ob dieser mit Erfolgsaussicht Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben kann. Anläßlich eines Falles, der von unserer
WeiterlesenBundesarbeitsgericht überprüft Bonusvereinbarungen
Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil vom 03.08.2016 eine Bonusregelung in einem Arbeitsvertrag überprüft und die hierauf beruhende Entscheidung des Arbeitgebers über die Höhe der Bonuszahlung für unverbindlich angesehen. In der Bonusregelung hatte der Arbeitgeber sich vertragich vorbehalten, die Höhe der Bonuszahlung im Einzelfall nach billigem Ermessen zu bestimmen. Das Gericht hielt die konkrete Entscheidung
WeiterlesenTipps bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber
Wenn man von seinem Arbeitgeber ein Kündigungsschreiben zum Arbeitsvertrag überreicht bekommt, ist es zunächst das Wichtigste, einen kühlen Kopf zu bewahren. Viele Arbeitnehmer weigern sich z.B. bei einer persönlichen Übergabe des Kündigungsschreibens, den Empfang der Kündigung zu bestätigen, weil sie Angst haben, dadurch die Rechtmäßigkeit der Kündigung anzuerkennen. Diese Sorge ist unberechtigt, wenn tatsächlich nur
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