OLG Düsseldorf, 17. Senat: Keine Verwirkung des Widerrufsrechts bei laufenden Verträgen

Der 17. Senat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat in einem Hinweisbeschluss mitgeteilt, dass er eine Verwirkung des Widerrufsrechts beim Widerruf laufender Darlehensverträge grundsätzlich ablehnt. Auch eine unzulässige Rechtsausübung des Widerrufsrechts komme nicht in Betracht.

Damit stellt sich der 17. Senat des Oberlandesgerichts Düsseldorf gegen die anderslautende Rechtsprechung des 6. Senats desselben Gerichts.

Der Bundesgerichtshof wird diese Rechtsfrage früher oder später zu entscheiden haben.