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Angaben gem. § 5 TMG

ZIEGLER & KOLLEGEN
Rechtsanwälte-Notar-Fachanwälte
Königstraße 1-5
47051 Duisburg
(Haus der Nationalbank)
Telefon: 0203/285366
Telefax: 287770 bzw. 2853687

info@zieglerundkollegen.de
www.zieglerundkollegen.de

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Umsatzsteueridentifikationsnummer (§ 27a UStG)
USt-IdNr.: DE 119607600
Steuernummer 109/5751/0052

Die Kanzlei ZIEGLER & KOLLEGEN ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Sie besteht aus folgenden Gesellschaftern:

Helmut Eckart Ziegler
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Gregor Ziegler
Rechtsanwalt und Mediator
Fachanwalt für Arbeitsrecht,
Bank- und Kapitalmarktrecht,
Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Die angegebenen Gesellschafter haben sich in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zur dauerhaften Berufsausübung zusammengeschlossen. Vertretungsberechtigt sind: Helmut Eckart Ziegler, Gregor Ziegler. Frau Rechtsanwältin Charlotte Karl ist in Anstellung tätig. Alle vorstehend erwähnten Berufsbezeichnungen wurden von den Gesellschaftern in der Bunderepublik Deutschland erworben.

1) Rechtsanwälte

a) Berufsbezeichnung, zuständige Kammer sowie Aufsichtsbehörde gem. § 5 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 5 a TMG:
Rechtsanwalt
Die Berufsbezeichnung wurde in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesland: Nordrhein-Westfalen) verliehen.
Alle Rechtsanwälte der Kanzlei ZIEGLER & KOLLEGEN sind nach dem Recht der Bundesrepublik zugelassen und Mitglieder der
Rechtsanwaltskammer Düsseldorf,
Freiligrathstraße 25, 40479 Düsseldorf,
info@rechtsanwaltskammer-duesseldorf.de,
www.rechtsanwaltskammer-duesseldorf.de.
Diese ist zugleich die zuständige Aufsichtsbehörde.

b) Berufsrechtliche Regelungen für Rechtsanwälte, § 5 Abs. 1 Nr. 5 c TMG:
Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
Berufsordnung (BORA),
Fachanwaltsordnung (FAO),
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG),
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
Alle einschlägigen berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik „Berufsrecht“ auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden.

c) Berufshaftpflichtversicherung
Rechtsanwälte sind nach den Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 € zu unterhalten. Alle Partner der Sozietät ZIEGLER & KOLLEGEN sind in ihrer Eigenschaft als Rechtsanwälte derzeit deutlich über diesen Mindestbetrag hinaus versichert bei der Allianz Versicherungs-AG, 10900 Berlin.

d) Außergerichtliche Streitschlichtung
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Düsseldorf (gemäß § 73 As. 2 Nr. 3 i. V. m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltskammer (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de. Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis bis zu einem Wert von € 50.000,00 ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin, www.s-d-r.org. Plattform der EU zur außergerichtlichen Online – Streitbeilegung:http://ec.europa.eu/consumers/odr/

2) Notare (Anwaltsnotare):

a.) Berufsbezeichnung und zuständige Kammer sowie Aufsichtsbehörde gem. § 5 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 5 a TMG:
Notar (Anwaltsnotar)
Die Berufsbezeichnung wurde in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesland: Nordrhein-Westfalen) verliehen.

aa) Aufsichtsbehörden sind:

aaa) für die Tätigkeit als Notar

(1) Präsident des Landgerichts Duisburg,
König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg
Tel.: 0203/9928-0
Fax: 0203/9928 444
poststelle@lg-duisburg.nrw.de
http://www.lg-duisburg.nrw.de

(2) Rheinische Notarkammer
Präsident: Notar Dr. Hans-Christoph Schüller
Anschrift: Burgmauer 53, 50667 Köln
Tel.: 49 (0) 221 257 52 91
Fax.: 49 (0) 221 257 53 10
Internet: www.rhnotk.de
E-mail: info@rhnotk.de

bbb) für die Tätigkeit als Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskammer Düsseldorf,
Freiligrathstraße 25, 40479 Düsseldorf,
info@rechtsanwaltskammer-duesseldorf.de,
www.rechtsanwaltskammer-duesseldorf.de

bb) zuständige Kammern

aaa) für die Tätigkeit als Notar
Rheinische Notarkammer
Präsident: Notar Dr. Hans-Christoph Schüller
Anschrift: Burgmauer 53, 50667 Köln
Tel.: 49 (0) 221 257 52 91
Fax.: 49 (0) 221 257 53 10
www.rhnotk.de
info@rhnotk.de

bbb) für die Tätigkeit als Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskammer Düsseldorf,
Freiligrathstraße 25, 40479 Düsseldorf,
info@rechtsanwaltskammer-duesseldorf.de,
www.rechtsanwaltskammer-duesseldorf.de

c) Berufsrechtliche Regelungen für Anwaltsnotare, § 5 Abs. 1 Nr. 5 c TMG

aa) als Notare
Bundesnotarordnung (BNotO)
Beurkundungsgesetz (BeurkG)
Richtlinien für die Amtspflichten und sonstigen Pflichten der Mitglieder der Rheinischen Notarkammer (Richtlinien der Rheinischen Notarkammer)
Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DNotO)
Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
finden Sie hier: http://www.bnotk.de/Notar/Berufsrecht/index.php

bb) als Rechtsanwälte
Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
Berufsordnung (BORA),
Fachanwaltsordnung (FAO),
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG),
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
Alle einschlägigen berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik „Berufsrecht“ auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden.

d) Berufshaftpflichtversicherung
Notare sind nach den Bestimmungen der Bundesnotarordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten. Alle Anwaltsnotare der Sozietät ZIEGLER & KOLLEGEN bis auf RA Gregor Ziegler sind in ihrer Eigenschaft sowohl als Rechtsanwälte als auch als Notar derzeit versichert bei der Allianz Versicherungs-AG, 10900 Berlin, RA Gregor Ziegler bei der R + V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden.

3) Mediator
Der Begriff „Mediator“ ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Als Mediator kann deshalb streng genommen jeder tätig werden, der sich hierzu berufen fühlt.
Es versteht sich von selbst, dass Rechtsanwälte die „geborenen“ Mediatoren sind, weil zur anwaltlichen Tätigkeit seit jeher auch das Vermitteln und Schlichten gehört, und weil überall dort, wo es u.a. um rechtliche Fragen geht, sinnvolle Mediation nur vor dem Hintergrund einer Kenntnis der Rechtslage möglich ist.
Anwälte, die als Mediatoren auftreten, bieten außerdem die Gewähr, auch tatsächlich über eine entsprechende Ausbildung und Qualifikation zu verfügen. Denn nach § 7a der anwaltlichen Berufsordnung (BORA) darf sich als (Anwalt-)Mediator nur bezeichnen, „wer durch geeignete Ausbildung nachweisen kann, dass er die Grundsätze des Mediationsverfahrens beherrscht“. Die Aus- bzw. Fortbildung, die Rechtsanwälte absolvieren müssen, um dieser Anforderung zu genügen, ist umfangreich, zeitaufwendig und anspruchsvoll. Rechtsanwalt Gregor Ziegler darf sich Mediator nennen, weil er diese Anforderungen erfüllt. Für weitere Informationen wird auf die Darstellung der Mediation unter www.rechtsanwaltskammer-duesseldorf.de verwiesen.

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