Geschwindigkeitsmessungen erfolgreich angreifen

Geschwindigkeitsmessungen mit dem Messgerät LEIVTEC XV3 können erfolgreich angegriffen werden. Das Messgerät LEIVTEC XV3 kann seine Qualifikation als standardisiertes Messverfahren verlieren, wenn ein zu langes Verbindungskabel zwischen Bedieneinheit und Recheneinheit verwendet wurde. Aufgrund dieses Fehlers wurden bereits sämtliche Bußgeldverfahren vor dem AG Jülich eingestellt und von dem AG Zeitz ein Toleranzabzug in Höhe von 20% gewährt.

Bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit von Geschwindigkeitsmessungen steht die Kanzlei Ziegler & Kollegen Ihnen gerne zur Verfügung.