Bundesarbeitsgericht überprüft Bonusvereinbarungen

Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil vom 03.08.2016 eine Bonusregelung in einem Arbeitsvertrag überprüft und die hierauf beruhende Entscheidung des Arbeitgebers über die Höhe der Bonuszahlung für unverbindlich angesehen. In der Bonusregelung hatte der Arbeitgeber sich vertragich vorbehalten, die Höhe der Bonuszahlung im Einzelfall nach billigem Ermessen zu bestimmen.

Das Gericht hielt die konkrete Entscheidung des Arbeitgebers in Ausübung des ihm vertraglich eigeräumten Ermessens für unverbindlich, weil die Entscheidung nicht für angemessen hielt. Anschließend setzte es die Bonushöhe selbst fest.

Es lohnt sich also, bei Zweifeln über die Angemessenheit der eigenen arbeitsvertraglichen Bonusregelung den Rat eines Fachanwalts für Arbeitsrecht einzuholen.

 

12.10.2016 Gregor Ziegler, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Duisburg